"Was ist bei Sinnesfeuer erlaubt?"
Bei Sinnesfeuer ist jede Form von Pornografie verboten, d.h. auf den Fotos dürfen z.B. keine
nackten Geschlechtsteile gezeigt werden.
Nach einer Definition des BGH sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch
einzustufen, wenn sie zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf
die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang
mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes
eindeutig überschreiten.
Bei Sinnesfeuer ist verboten die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder
Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Weitere Informationen finden Sie in den
AGB
Bitte meldet einen Verstoß umgehend, um einen gesetzeskonformen Betrieb von Sinnesfeuer zu unterstützen.
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